Wann beginnt die Rechnungsstellung für Buchhaltung und Audit?
Die Rechnungsstellung für die Steuerverwaltung und das Audit-Paket beginnt, sobald Ihr Unternehmen registriert und geschäftsfähig ist. Wenn die Registrierung aus irgendeinem Grund scheitert oder annulliert wird, brauchen Sie auch keine Buchhaltung.
Die Abrechnung für die Steuerverwaltung erfolgt auf monatlicher oder vierteljährlicher Basis. Die Kosten für die jährliche Prüfung werden Ihnen kurz vor der Prüfung in Rechnung gestellt.
Alles geschieht in geordneter Weise und nie zu Ihrem Nachteil.